Ist es erlaubt in Ateliers zu arbeiten?
Für viele Künstler*innen stellt sich derzeit die Frage, ob sie nach wie vor in ihren Ateliers arbeiten können, und zwar auch in Gruppen-Ateliers.
Nach dem derzeitigen Stand der COVID-19-Gesetzgebung und der darauf beruhenden Verordnung zum COVID-19-Maßnahmengesetz ist zwar grundsätzlich das Betreten öffentlicher Orte verboten, allerdings existieren dazu verschiedene Ausnahmen.
Eine der Ausnahmen stellt klar, dass man öffentliche Orte für berufliche Zwecke betreten kann, allerdings muss sichergestellt sein, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit, also im Atelier zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Der Kundenverkehr im Atelier ist allerdings strikt verboten, da nur die notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens gedeckt werden dürfen, worunter künstlerische Gestaltungen im Normalfall nicht fallen. Dabei wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um freischaffende Kunst oder Kunstgewerbe handelt.
© Rainer Beck